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Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen „Omnibusverkehr Armin Glaser“

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Reisen, die im eigenen Namen angeboten und veranstaltet werden. Bei vermittelten Reisen gelten die AGB der jeweiligen Veranstalter.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ und der Buchung des Reisenden (w/w/d) sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht die Reisebestätigung von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ vor, an das „Omnibusverkehr Armin Glaser“ für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit „Omnibusverkehr Armin Glaser“ bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen, seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist „Omnibusverkehr Armin Glaser“ die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung gilt:
a) Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ erfolgen. Mit der Buchung bietet der Reisende „Omnibusverkehr Armin Glaser“ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung per Fax, E-Mail + SMS ist der Reisende 7 Tage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch „Omnibusverkehr Armin Glaser“ zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird „Omnibusverkehr Armin Glaser“ dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt Folgendes:
Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ erläutert. Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotene Vertragssprache ist deutsch. Soweit der Vertragstext von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde „Omnibusverkehr Armin Glaser“ den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Tage gebunden. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. „Omnibusverkehr Armin Glaser“ ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ beim Reisenden zu Stande.
1.4. „Omnibusverkehr Armin Glaser“ weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312
Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung
2.1. „Omnibusverkehr Armin Glaser“ darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt wurde. Bei Buchungen kürzer 7 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Reisende die An- und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl „Omnibusverkehr Armin Glaser“ zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist „Omnibusverkehr Armin Glaser“ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Änderungen von vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind „Omnibusverkehr Armin Glaser“ vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind.
3.2. „Omnibusverkehr Armin Glaser“ hat den Reisenden vor Reisebeginn über Leistungsänderungen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist vom Pauschalreisevertrag kostenfrei zurück zu treten. In dem Fall gilt Ziffer 5.4. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte „Omnibusverkehr Armin Glaser“ für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten

4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff
oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern „Omnibusverkehr Armin Glaser“ den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann „Omnibusverkehr Armin Glaser“ den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

◼ Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann „Omnibusverkehr Armin Glaser“ vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
◼ Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des

vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann „Omnibusverkehr Armin Glaser“ vom Reisenden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für „Omnibusverkehr Armin Glaser“ verteuert hat
4.4. „Omnibusverkehr Armin Glaser“ ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für „Omnibusverkehr Armin Glaser“ führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ zu erstatten. „Omnibusverkehr Armin Glaser“ darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die „Omnibusverkehr Armin Glaser“ tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. „Omnibusverkehr Armin Glaser“ hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurück zu treten. In dem Fall gilt Ziffer 5.4. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ gesetzten Frist den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Preiserhöhung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich darauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
„OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden bei „Omnibusverkehr Armin Glaser“ wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. Die ausgewiesenen Prozentsätze beziehen sich auf den Reisepreis.

Rücktritt bei Bus- und Kurreisen bis 41 Tage vor Reisebeginn: 5 %, max. 10 EUR
Rücktritt bei Flugreisen bis 61 Tage vor Reisebeginn: 5 %, max. 25 EUR

Im Übrigen:

Rücktritt vor Reisebeginn (bis) Busreisen Flugreisen Kurreisen
60 Tage   20 %  
40 Tage 10 %   10 %
30 Tage 20 % 30 % 50 %
22 Tage 25 % 50 %  
15 Tage 35 % 60 % 60 %
7 Tage 60 %   80 %
2 Tage 75 %    
0 Tage/ Nichtantritt 95 % 95 % 95 %

 

„OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

5.3. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ nachzuweisen, dass „Omnibusverkehr Armin Glaser“ überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. Ist „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.5. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil „Omnibusverkehr Armin Glaser“ keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Reisenden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu
den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ später als 5 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. Es kommt auf die Kenntnisnahmemöglichkeit des Reisenden an.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.4. gilt entsprechend.

8. Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
8.1. Reiseunterlagen
Der Reisende hat „Omnibusverkehr Armin Glaser“ zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ mitgeteilten Frist erhält.
8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit „Omnibusverkehr Armin Glaser“ infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an „Omnibusverkehr Armin Glaser“ unter der mitgeteilten Kontaktstelle von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
d) Der Vertreter von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er „Omnibusverkehr Armin Glaser“ zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

9. Beschränkung der Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung von „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2. „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
„Omnibusverkehr Armin Glaser“ haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von „Omnibusverkehr Armin Glaser“ ursächlich geworden ist.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber „Omnibusverkehr Armin Glaser“ geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
11.1. „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ informiert den Reisenden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird „Omnibusverkehr Armin Glaser“ den Reisenden informieren.
11.3. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ einzusehen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss
sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.3. „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende „Omnibusverkehr Armin Glaser“ mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. „Omnibusverkehr Armin Glaser“ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass „Omnibusverkehr Armin Glaser“ nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. „Omnibusverkehr Armin Glaser“ weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13.2. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden/Reisenden und „Omnibusverkehr Armin Glaser“ die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können „Omnibusverkehr Armin Glaser“ ausschließlich an deren Sitz verklagen.
13.3. Für Klagen von „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von „OMNIBUSVERKEHR ARMIN GLASER“ vereinbart.

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht unser Vertreter zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

TAGESFAHRTEN
Für unsere Tagesfahrten bis zu einem Preis von 500,00 EUR und die keine Übernachtung enthalten gelten folgende Bedingungen:
Der Reisepreis ist bei Buchung der Tagesfahrt fällig.
Die Ziffern 1 – mit Ausnahme von Ziffer 1.2.b.) - und 3 – 13 unserer Allgemeinen Reisebedingungen gelten entsprechend. Ziffer 5.2. gilt mit der Maßgabe, dass bei einem Rücktritt bis 1 Tag vor Beginn der Tagesfahrt ein Bearbeitungsentgelt von 10 EUR erhoben wird. Erfolgt der Rücktritt des Reisenden am Tag der Reise, so wird eine Stornopauschale von 95 % des Preises erhoben. Tritt der Reisende die Tagesfahrt nicht an, wird eine Stornogebühr von 100% erhoben.

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